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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02   

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https://dejure.org/2002,13584
FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02 (https://dejure.org/2002,13584)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2002 - 3 K 144/02 (https://dejure.org/2002,13584)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 3 K 144/02 (https://dejure.org/2002,13584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Stpfl. als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 06. November 1986 - BFHE 148, 164 - und vom 21. Juli 1989 - BFHE 158, 26 ff; Urteil vom 22. November 1992 in BStBl II 1992, 495).
  • BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89

    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Im Falle einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind die Aufwendungen für die Aufgabe der Zweitwohnung und den Umzug in die Familienwohnung ebenso beruflich veranlasst wie die Aufwendungen für den vorangegangenen Bezug der Zweitwohnung am Arbeitsort (BFH, Urteil vom 29. April 1992 - BStBl II 1992, 667).
  • BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Mit dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Regelung unterstellt der Gesetzgeber typisierend, dass der bei Begründung der doppelten Haushaltsführung vorhandene berufliche Anlass nach Ablauf von 2 Jahren entfallen ist oder zumindest so stark durch private Gründe überlagert wird, dass die Aufwendungen nicht mehr der Einkommenserzielung zugeordnet werden können; diese Vermutung kann der Stpfl. nicht mehr entkräften (BFH, Urteil vom 05. Dezember 1997 - BStBl II 1998, 211).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Stpfl. als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 06. November 1986 - BFHE 148, 164 - und vom 21. Juli 1989 - BFHE 158, 26 ff; Urteil vom 22. November 1992 in BStBl II 1992, 495).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Der BFH hat diese Verwaltungsanweisung in ihrer jeweiligen Fassung unter Schätzungsgesichtspunkten grundsätzlich gebilligt (BFH in BStBl II 1987, 188).
  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Daher fallen bei Begründung bzw. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung für die zweite Wohnung erheblich weniger Umzugskosten an als bei einem sog. großen Umzug, d. h. der Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem an einen anderen Ort (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 in BFH/NV 1988, 367; Finanzgericht - FG - Baden Württemberg, Urteil vom 05. Dezember 1997 -6 K 414/97-; FG Brandenburg in EFG 2001, 561; FG Köln in EFG 2002, 967 ; Schmidt/Drenseck 21. Aufl., § 19 Rdnr. 60).
  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 1483/99

    Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Daher fallen bei Begründung bzw. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung für die zweite Wohnung erheblich weniger Umzugskosten an als bei einem sog. großen Umzug, d. h. der Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem an einen anderen Ort (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 in BFH/NV 1988, 367; Finanzgericht - FG - Baden Württemberg, Urteil vom 05. Dezember 1997 -6 K 414/97-; FG Brandenburg in EFG 2001, 561; FG Köln in EFG 2002, 967 ; Schmidt/Drenseck 21. Aufl., § 19 Rdnr. 60).
  • FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98

    Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG; Rückumzugskosten eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Daher fallen bei Begründung bzw. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung für die zweite Wohnung erheblich weniger Umzugskosten an als bei einem sog. großen Umzug, d. h. der Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem an einen anderen Ort (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 in BFH/NV 1988, 367; Finanzgericht - FG - Baden Württemberg, Urteil vom 05. Dezember 1997 -6 K 414/97-; FG Brandenburg in EFG 2001, 561; FG Köln in EFG 2002, 967 ; Schmidt/Drenseck 21. Aufl., § 19 Rdnr. 60).
  • FG Baden-Württemberg, 05.12.1997 - 6 K 414/97
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02
    Daher fallen bei Begründung bzw. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung für die zweite Wohnung erheblich weniger Umzugskosten an als bei einem sog. großen Umzug, d. h. der Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem an einen anderen Ort (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 in BFH/NV 1988, 367; Finanzgericht - FG - Baden Württemberg, Urteil vom 05. Dezember 1997 -6 K 414/97-; FG Brandenburg in EFG 2001, 561; FG Köln in EFG 2002, 967 ; Schmidt/Drenseck 21. Aufl., § 19 Rdnr. 60).
  • FG Thüringen, 29.06.2015 - 2 K 698/14

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei befristeter

    Ein Ansatz der Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG als Werbungskosten scheidet in einem solchen Fall aus (z.B. BFH-Urteil vom 29.01.1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76; FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 10 K 1483/99, EFG 2002, 967; Loschelder in Schmidt, EStG, 34. Aufl. 2015, § 9 EStG Rz. 228).

    Grund für die Zugrundelegung der Umzugskostenpauschale bei einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist, dass in derartigen Fällen regelmäßig deutlich höhere sonstige Umzugsauslagen anfallen, als im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung für eine regelmäßig kleinere Zweitwohnung (zutreffend Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 08.10.2002 3 K 144/02, EFG 2003, 76 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00   

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https://dejure.org/2002,14274
FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00 (https://dejure.org/2002,14274)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.10.2002 - 1 K 248/00 (https://dejure.org/2002,14274)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 1 K 248/00 (https://dejure.org/2002,14274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Nachweis von Fahrtaufwendungen bei ungewöhnlich langem Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Effektivität der Beweiserhebung; Kriterien und Ausmaß der Reduzierung von Sachaufklärungspflicht und Beweismaß; Nachweis von Fahrtaufwendungen bei ungewöhnlich langem Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4
    Nachweis von Fahrtaufwendungen bei ungewöhnlich langem Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Einkommensteuer 1996 bis 1998

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00
    Allerdings besteht im Steuerrechtsverhältnis eine gemeinsame Verantwortung von Finanzbehörde und Steuerpflichtigem für die Aufklärung des Sachverhaltes (BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl. II 1989, 462).

    Dabei können folgende Gesichtspunkte --mit je nach den Umständen unterschiedlicher Gewichtung-- bedeutsam werden (vgl. BFH, Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.): - der Grad der Pflichtverletzung, - der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - der Gedanke der Zumutbarkeit, - die gesteigerte Mitverantwortung aus vorangegangenem Tun (z.B. bei außergewöhnlicher Sachverhaltsgestaltung oder "ungeordneten Verhältnissen") Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gedanken der Beweisnähe zu: Die Verantwortung des Steuerpflichtigen für die Aufklärung des Sachverhalts ist um so größer (die von Finanzbehörden und Finanzgericht um so geringer), je mehr Tatsachen oder Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und/oder Tätigkeitssphäre angehören.

  • FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96
    Auszug aus FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00
    Ein Fahrtenbuch kann aber nur im Zusammenspiel mit entsprechenden Kostenbelegen und sonstigen Unterlagen über Anlass und Zweck der Fahrt (sog. Grundbelege) seine Funktion als Beweismittel erfüllen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 1997 2 K 220/95, EFG 1997, 1435 ).
  • FG Saarland, 17.07.1997 - 2 K 220/95
    Auszug aus FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00
    Ein Fahrtenbuch kann aber nur im Zusammenspiel mit entsprechenden Kostenbelegen und sonstigen Unterlagen über Anlass und Zweck der Fahrt (sog. Grundbelege) seine Funktion als Beweismittel erfüllen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 1997 2 K 220/95, EFG 1997, 1435 ).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00
    So ist auch ein Arbeitnehmer verpflichtet, seine Aufwendungen durch geeignete Belege nachzuweisen, wenn andere Beweismittel keinen Erfolg versprechen, so dass widrigenfalls auch eine Schätzung nicht ausgeschlossen ist (vgl. auch BFH, Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BStBl II 1999, S. 481, 482).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen insbesondere dann, wenn das Beweismittel bzw. die Beweiserhebung unzulässig bzw. absolut untauglich ist, das Beweismittel unerreichbar ist, der Beweisantrag unsubstantiiert gestellt wird oder wenn das FG die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zu Gunsten der betreffenden Partei unterstellt (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757, m.w.N.; Gräber/von Groll, FGO, Komm., 5. Aufl., § 76 Rz. 24 ff.).
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